Unter dem Banner der „digitalen Fairness“ plant die EU, drei zentrale Richtlinien des EU-Verbraucherrechts zu überarbeiten: Unlautere Geschäftspraktiken, Verbraucherrechte und missbräuchliche Vertragsklauseln. Die Regeln des „Digital Fairness Act“ sollen Nutzer im Internet besser schützen. Denn dort gelten sie nicht länger als „mündige Verbraucher“, sondern als verwundbar. Der DFA stuft eine Vielzahl erprobter und im gesamten Handel üblicher Methoden der Verkaufsförderung als Dark Patterns ein. Auch Targeting, Personalisierung und Influencer Marketing werden als Gefährdung "vulnerabler Verbraucher" eingestuft. Schon rufen Verbraucherinstitutionen dazu auf, den Onlinekauf durch zusätzliche Bestätigungsmechaniken zu bremsen. Martin Groß-Albenhausen, Stv. Hauptgeschäftsführer des bevh, stellt die wesentlichen geplanten Maßnahmen vor und erläutert, welche Werbepraktiken online künftig verboten werden könnten.